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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Textilreinigung und Textilpflege

 

Stand: Januar 2026

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Reinigung, Pflege und Behandlung von Textilien und sonstigen zur Bearbeitung übergebenen Gegenständen, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

 

2. Prüfung bei Annahme

Die zur Bearbeitung übergebenen Gegenstände werden im Rahmen der üblichen Möglichkeiten auf äußerlich erkennbare Besonderheiten und Schäden geprüft.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Auftragserteilung auf ihm bekannte Besonderheiten, Vorschäden, empfindliche Materialien, lose oder bereits beschädigte Bestandteile sowie sonstige Umstände hinzuweisen, die für die Behandlung von Bedeutung sein können.

 

3. Behandlung und Pflegekennzeichnung

Die Bearbeitung erfolgt fachgerecht unter Berücksichtigung der Materialbeschaffenheit, der Pflegekennzeichnung und des Zustands des jeweiligen Gegenstands.

Ist die vom Hersteller angegebene Pflegekennzeichnung unrichtig oder ist ein Material bzw. Bestandteil trotz ordnungsgemäßer Behandlung nicht ausreichend reinigungs- oder behandlungsbeständig, richtet sich eine etwaige Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

4. Empfindliche Bestandteile und Applikationen

Besondere Aufmerksamkeit erfordern unter anderem Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse, Kunststoffteile, Kämme, Karabiner, Perlen, Pailletten, Strass, Schmuckelemente, Klebungen, Beschichtungen, Drucke und sonstige Applikationen.

Solche Bestandteile können aufgrund ihres Materials, ihres Alters, ihrer Befestigung, einer nicht erkennbaren Vorschädigung oder mangelnder Reinigungsbeständigkeit während einer fachgerechten Behandlung Schaden nehmen.

Für Schäden, die trotz fachgerechter Behandlung ausschließlich auf einer nicht erkennbaren Materialschwäche, Vorschädigung oder mangelnden Behandlungsbeständigkeit beruhen, besteht eine Haftung nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Eine Haftung für von uns schuldhaft verursachte Schäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

5. Flecken und Reinigungsergebnis

Eine vollständige Entfernung sämtlicher Flecken kann nicht garantiert werden.

Insbesondere ältere, bereits vorbehandelte, chemisch veränderte oder tief in das Material eingedrungene Flecken können trotz fachgerechter Behandlung ganz oder teilweise zurückbleiben.

Eine intensivere Fleckenbehandlung kann mit einem erhöhten Risiko für Farbe, Fasern, Beschichtungen oder Applikationen verbunden sein. Soweit erforderlich, wird mit dem Kunden abgestimmt, ob eine weitergehende Behandlung durchgeführt werden soll.

 

6. Besonders empfindliche Textilien

Bei besonders empfindlichen oder aufwendig verarbeiteten Gegenständen, insbesondere Braut- und Abendkleidern, Schleiern, Kostümen und Textilien mit umfangreichen Verzierungen, kann eine Behandlung besondere Risiken mit sich bringen.

Soweit vor Beginn der Bearbeitung konkrete Risiken erkennbar sind, weisen wir den Kunden hierauf hin und stimmen das weitere Vorgehen erforderlichenfalls mit ihm ab.

 

7. Reklamationen und Nachbehandlung

Beanstandungen sollen möglichst zeitnah nach Rückgabe der gereinigten Gegenstände mitgeteilt werden, damit Ursache und Zustand nachvollziehbar geprüft werden können.

Bei einem beanstandeten Reinigungsergebnis ist uns grundsätzlich Gelegenheit zur Prüfung und – soweit fachlich sinnvoll und zumutbar – zur Nachbehandlung zu geben.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

 

8. Haftung

Für Schäden haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für Schäden, die ausschließlich auf der natürlichen Beschaffenheit des Gegenstands, nicht erkennbaren Materialfehlern, nicht erkennbaren Vorschäden, Materialermüdung oder fehlender Reinigungs- bzw. Behandlungsbeständigkeit beruhen und auch bei fachgerechter Behandlung nicht vermeidbar waren, besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere bei von uns schuldhaft verursachten Schäden, bleiben unberührt.

 

9. Abholung und Aufbewahrung

Fertiggestellte Gegenstände sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung bzw. Benachrichtigung abzuholen.

Für eine außergewöhnlich lange Aufbewahrung können nach vorheriger Information des Kunden angemessene Aufbewahrungskosten berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Beachtung der zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die gesetzlichen Regelungen und die übrigen wirksamen Bestimmungen hiervon unberührt.

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